Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kunden (Stand: 03.04.2024)

1. Geltung und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB„) gelten zwischen der Talent Trackers OÜ, einer Gesellschaft nach estnischem Recht mit Sitz in Tallinn (im Folgenden: „wir„, „uns„, „TT„) und dem Kunden. Die AGB regeln die Bedingungen und Konditionen für die Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte.

2. Vertragsschluss

Zwischen uns und dem Kunden wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. TT bietet dem Kunden unterschiedliche, unter Ziffer 3 dieser AGB dargestellte Leistungen an, nach denen sich einzelne Leistungselemente und Zahlungsmodalitäten bestimmen. Der Vertrag über die bestellte Leistung kommt erst zustande, wenn TT dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail zusendet.

3. Leistungen

TT ist ein Dienstleistungsunternehmen, das für die Kunden Leistungen im Zusammenhang mit Personalrekrutierung erbringt.

Unser Team von festangestellten und Freelance-Researchern stellt sicher, dass die vom Kunden bestellten Dienstleistungen mit hoher Qualität erbracht werden.

Die Bestellung von Dienstleistungen erfolgt entweder über die Kontaktformulare auf unserer Webseite (https://talenttrackers.de/bestellformular/) bzw. (https://talenttrackers.de/bestellformular-1/) oder per E-Mail an info@talenttrackers.eu . Die Leistungserbringung beginnt nach der Prüfung der Bestellung, unserer Auftragsbestätigung und dem Eingang der entsprechenden Vergütung (siehe hierzu Ziffer 4.). Sie umfasst je nach Wahl des Kunden folgende unter Ziffern 3.1 bis 3.6 beschriebene Leistungen:

3.1 Erstellung von Zielfirmenlisten

Diese Dienstleistung bietet die Erstellung einer Liste von Unternehmen, in denen potentielle Kandidaten für eine vom Kunden definierte Position arbeiten.

3.2 Identifizierung von Kandidaten/Erstellung einer Longlist

Die Identifizierung von potentiellen Kandidaten für eine spezifische Position erfolgt auf Grundlage der vom Kunden formulierten Kriterien.

3.3 Kontaktaufnahme/Anfrage zum Grundinteresse

Wir nehmen proaktiv Kontakt auf mit potenziellen Kandidaten, um ihr grundlegendes Interesse an der jeweiligen Vakanz zu ermitteln.

3.4. Kurzinterviews/Abfrage von Motivation, Verfügbarkeit, Gehaltsvorstellungen

Wir treten aktiv mit potenziellen Kandidaten in Kontakt und führen Kurzinterviews durch, um grundlegende Informationen wie Motivation, Verfügbarkeit und Gehaltsvorstellungen zu erfragen. Diese Kurzinterviews ermöglichen es dem Kunden, einen Einblick in die grundsätzliche Eignung der Kandidaten zu gewinnen.

3.5. Offshoring/ Pauschalangebote

Wir stellen unseren Kunden jederzeit verfügbare exklusive Research-Ressourcen im Rahmen von Pauschalangeboten bereit.

3.6. Fast-Track-Search

Die Dienstleistung „Fast-Track-Search“ umfasst folgende Leistungsschritte:

  • Erstellung der offiziellen Positionsbeschreibung anhand der vom Kunden übermittelten Stellenbeschreibung
  • Identifikation geeigneter Kandidaten
  • Direktansprache identifizierter Kandidaten
  • Kandidateninterviews zur Abfrage von Motivation, Verfügbarkeit, Gehaltsvorstellungen
  • Weiterleitung der CVs von interessierten Kandidaten mit Angaben zu Motivation, Verfügbarkeit und Gehaltsvorstellungen

3.7 Wir stellen klar, dass wir im Rahmen unserer Dienstleistungen weder eine Besetzungsgarantie übernehmen noch Gewähr dafür bieten, dass der Kandidat oder die Kandidatin die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Die Preise für unsere Dienstleistungen werden vereinbart und richten sich nach der Region, der Schwierigkeit der Suche und der Dauer der Position.

4.2. Erfolgshonorar bei Fast-Track-Search

Ist der Kunde verpflichtet, ein Erfolgshonorar zu zahlen, bestimmt sich die Berechnung des Erfolgshonorars prozentual nach dem zugrundeliegenden Bruttojahresgehalt des vermittelten Kandidaten unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen, einschließlich Sonderzahlungen und variabler Gehalts- oder Vergütungsanteile (z.B. 13. Monatsgehalt, Auslandszulagen, Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld). Erfolgsabhängige Gehalts- oder Vergütungsanteile werden mit ihrem bei Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses zu erwartenden Wert angesetzt. Im Falle eines selbstständigen Beschäftigungsverhältnisses ist statt des Bruttojahresgehalts die vereinbarte Jahreszielvergütung exklusive Umsatzsteuer maßgebend.

Der Anspruch auf Zahlung des Erfolgshonorars entsteht, sobald zwischen dem von TT vorgeschlagenen Kandidaten und dem Kunden ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Anspruch entsteht bereits bei Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Kündigung des vermittelten Kandidaten vor oder nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Kandidaten oder den Kunden berührt den Anspruch auf das Grund- und Erfolgshonorar nicht.

Unter einem Beschäftigungsverhältnis ist jedes Arbeitsverhältnis, aber auch jedes selbstständige Dienstverhältnis beim Kunden oder einem mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, z.B. im Rahmen einer freien Mitarbeit zu verstehen. Das Beschäftigungsverhältnis ist zustande gekommen, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Kunden ein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen wurde, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit. Das Beschäftigungsverhältnis gilt auch als zustande gekommen, wenn der Kandidat für eine andere Position, als für die er ursprünglich vorgestellt wurde, vom Kunden eingestellt wird, der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolglosen Vermittlung an den Kunden für die ursprüngliche oder eine andere Position eingestellt wird oder wenn der Kunde unter Umgehung der Vermittlung durch TT, insbesondere durch Einschaltung eines Dritten, einen entsprechenden Vertrag mit dem Kandidaten abschließt.

Der Kunde verpflichtet sich, TT den Abschluss des Beschäftigungsvertrags mit einem Kandidaten oder – sofern zuvor kein Beschäftigungsvertrag geschlossen wurde – den Tätigkeitsbeginn innerhalb von 5 Werktagen unter Nennung sämtlicher für die Ermittlung des Erfolgshonorars notwendigen Angaben, insbesondere Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und Höhe des Bruttojahresgehalts einschließlich sämtlicher Zusatzleistungen in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen.

4.3. Zahlungsbedingungen

Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden (Vertragsschluss) schuldet der Kunde die jeweils fällige Vergütung.

Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (Zahlungseingang bei uns).

Wird der Umfang der jeweiligen Leistungserbringung während der Auftragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, insbesondere ausgeweitet, so kann TT eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütung, insbesondere deren Erhöhung, verlangen.

4.3. Umsatzsteuer

Alle Angaben zur vereinbarten Vergütung sind Nettoangaben. Die Zahlung der Umsatzsteuer richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

5. Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag kann von dem Kunden oder TT ohne Einhaltung einer Frist oder Abgabe einer Begründung in Textform nach § 126a BGB gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung durch den Kunden wird die Grundpauschale nicht erstattet. Soweit wir im Zeitpunkt der Kündigung bereits Vermittlungsleistungen erbracht haben, hat die Kündigung keine Auswirkungen auf unseren Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Vermittlungsleistungen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen.

6.2 TT haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt.

6.3 In den Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von TT bei Sach- und Vermögensschäden auf 100% der jeweiligen Nettovergütung, je Verstoß begrenzt. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten.

6.4 Die vorgenannten Beschränkungen und Begrenzungen gelten nicht (a) für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, (b) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung bei diesen der Höhe nach beschränkt ist, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden oder (c) im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

7. Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die von der anderen Partei nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangte Unterlagen oder Daten oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

8. Datenschutz

Der Kunde und TT sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und den Umgang mit Daten von Kandidaten jeweils verantwortlich im Sinne des Art. 26 DSGVO. Sie werden daher personenbezogene Daten der Bewerber nur unter Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten verarbeiten. Der Kunde wird insbesondere ihm von uns übermittelte Daten der Kandidaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrags und der eventuellen Begründung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten.

Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit gibt der Kunde die von TT erhaltenen Unterlagen zurück und löscht die ihm zugänglich gemachten personenbezogenen Daten der Kandidaten, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Kunde stellt TT zur Durchführung alle erforderlichen Auskünfte, die zur Stellenbesetzung notwendig sind, zur Verfügung. Wir werden diese Auskünfte vertraulich behandeln und nur im Rahmen des konkreten Auftrages verwenden. Nach Beendigung dieses Vertrages werden die jeweiligen Daten gelöscht und die Unterlagen, welche wir vom Kunden erhalten haben, zurückgegeben.

9. Geistiges Eigentum

Sämtliche im Rahmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde räumt uns das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Entgegenstehende AGB

Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

10.3 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin.

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